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Die Verordnung ergotherapeutischer Behandlung

Ergotherapie ist ein rezeptpflichtiges Heilmittel. Sie wird von Haus - oder Facharzt verordnet und von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezahlt. Beschreiben Sie Ihrem Arzt Ihre Beobachtungen, Sorgen und Schwierigkeiten und bitten Ihn um ergotherapeutische Maßnahmen.

 

Wenn Sie nicht wissen, ob Ihnen die Ergotherapie helfen kann, so sprechen Sie uns einfach an:

Telefon: 02405-8026763 oder

E-Mail:

 

Musterverordnung - so kann eine ergotherapeutische Heilmittelverordnung aussehen:

 

 

Unbenanntes_Notizbuch_1_P1
Verordnung_2